Spiel- und Platzordnung

I  Spielberechtigung:

  1. Spielberechtigt sind alle aktiven Mitglieder, Jugendliche, Gäste und Personen, denen vom Vorstand ein Spielrecht eingeräumt wurde.
  2. Spielberechtigt ist nur, wer Beiträge, Umlagen und Gebühren satzungsgemäß entrichtet hat.
  3. Gäste erhalten für die Spieldauer eine Spielmarke („Gastspieler“).
  4. Mitglieder ab vollendetem 16. Lebensjahr sind voll spielberechtigt.
  5. Mitglieder unter 16 Jahren, die in aktiven Erwachsenen-Mannschaften spielen, haben das gleiche Spielrecht wie ihre Mannschaftskameraden. Damit verlieren sie zugleich ihre besondere Spielberechtigung auf dem Jugendplatz.
  6. Mannschaftsspieler dürfen nach durchgeführtem Training auf eventuell freien Plätzen spielen, jedoch ihre Spielmarke nicht stecken. Sie können aus diesem Grund ohne Vorankündigung zu jeder Zeit abgelöst werden. Gleiches gilt, wenn sie mit einem normal spielberechtigten Mitglied nach erfolgtem Training spielen.

II  Spielbetrieb:

  1. Die Belegzeit beträgt 60 Minuten, die Spielzeit 55 Minuten. Ablösende Spieler sollen 5 Minuten vor Ablauf der Belegungszeit einlaufen, damit die abzulösenden Spieler ihrer Verpflichtung, die Plätze abzuziehen (Schneckenabzug- siehe Schilder auf den Plätzen) und evtl. zu befeuchten, nachkommen können. Die Linien sind zu fegen.
  2. Auf den Tennisplätzen ist Tenniskleidung vorgeschrieben.
  3. Vor Spielbeginn muss die Spielmarke auf der Belegungstafel ohne Auslassung von Spielzeiten persönlich angebracht werden. Beide Spielparteien müssen hierbei anwesend sein. Die Spielmarke ist ausnahmslos auf den Zeitpunkt zu stecken, an welchem der Spieler einläuft.
  4. Nach Spielende werden die Spielmarken wieder entfernt.
  5. Wird eine eingetragene Spielzeit nicht innerhalb von 5 Minuten nach deren Beginn wahrgenommen, so verfällt das Spielrecht.
  6. Neue Spielreservierungen können nur nach Ablauf der eingetragenen Spielzeit vorgenommen werden.
  7. Bei starkem Spielandrang soll vermehrt Doppel gespielt werden.
  8. Für Forderungsspiele gilt die Spielmarke „Forderungsspiel“ in Verbindung mit den Spielmarken der beiden Spieler. Die Spielzeiten werden im Forderungsbuch vorbelegt. Die Spiele werden ausschließlich auf Platz 8 ausgetragen. Nach 16:00 Uhr darf nur ein Spiel vorbelegt werden.
  9. Jugendforderungen finden nur auf dem Jugendplatz (Platz 6) statt.
  10. Dem Vereinstrainer ist Platz 5 ganztägig zugewiesen.
  11. Für das Mannschaftstraining gilt die Regelung des saisonalen Aushangs.
  12. Verbandsrunde, Veranstaltungen des DTB und WTB, vom Vorstand beschlossene Turniere oder Wettkämpfe, Clubturniere und clubinterne sportliche Veranstaltungen sind rechtzeitig durch Aushang bekannt zu geben. Hierbei sollen nach Möglichkeit Plätze für den allgemeinen Spielbetrieb freigehalten werden.
  13. Mitglieder unter 16 Jahren (blaue Spielmarken) dürfen alle Plätze mit Ausnahme der Plätze 7 und 8 bis 16:00 Uhr belegen. Nach 16:00 Uhr steht den Mitgliedern unter 16 Jahren nur noch der Jugendplatz (Platz 6) zur Verfügung. Stehen Plätze frei, so haben Mitglieder unter 16 Jahren die Möglichkeit, die freien Plätze zu nutzen, dürfen jedoch nicht auf der Tafel belegen. Sie können nach 16 Uhr sofort ohne Vorankündigung von voll spielberechtigten Mitgliedern über 16 Jahren abgelöst werden.
    In den Spielzeiten vor 16 Uhr können Mitglieder unter 16 Jahren mit Ausnahme auf dem Jugendplatz (Platz 6) von voll spielberechtigten Mitgliedern über 16 Jahren nach einer Vorankündigung von 30 Minuten  abgelöst werden.
    Voll spielberechtigte Mitglieder über 16 Jahren können auf Platz 6 von Mitgliedern unter 16 Jahren ganztägig ohne Vorankündigung abgelöst werden.
  14. Bei Belegung des Platzes 6 durch Mannschaftstraining (Erwachsene/Jugend) haben Mitglieder unter 16 Jahren auf Platz 4 die gleichen Rechte wie Mitglieder über 16 Jahre, solange das Mannschaftstraining anhält.
  15. Mitglieder unter 16 Jahre dürfen mit ihren Eltern, so weit diese voll spielberechtigte Mitglieder sind, nur am Wochenende und an Feiertagen zu allen Zeiten gleichberechtigt auf allen Plätzen mit Ausnahme von Platz 7 und 8 spielen. Diese Regelung gilt jedoch nicht, wenn gleichzeitig Verbandsrundenspiele (Jugend/Aktive) stattfinden.
  16. Mitglieder unserer Partnervereine (TC Ailingen, TC Bürgermoos, TC Friedrichshafen, TA ESV Friedrichshafen, TC SC Friedrichshafen, TA TSV FH-Fischbach, TC Kluftern, TC Langenargen, TA SV Oberteuringen und Sportfreunde Tettnang) haben in Verbindung mit einem Mitglied des TCMK ganztägig volle Spielberechtigung. Diese Regelung gilt jedoch nicht, wenn gleichzeitig Verbandsrundenspiele (Jugend/Aktive) stattfinden.

Der Vorstand