Der TCMK sieht sich als familienfreundlicher Verein, der durch seine Beitragsstruktur der ganzen Familie die Möglichkeit gibt einem gemeinsamen Hobby nachzugehen. So sind Jugendliche bis 16 Jahre beitragsfrei, sobald ein Elternteil ein aktives Mitglied des Vereins ist.

Momentan gelten folgende Mitgliedsbeiträge:

I Aktive Mitglieder ab 18 Jahre :                                             195,00 €


II a) Ermäßigte Mitglieder Ehegatten, sowie auf Nachweis:
Arbeitslose, und Wehrpflichtige, welche sonst in
Beitragsgruppe I wären                                                                    130,00 €


II b) Schüler, Auszubildende, Studenten und Wehrpflichtige 
bei Unterbrechung der Ausbildung                                                             115,00 €

III    Jugendliche 14 - 17 Jahre sowie Personen von 18 - 20 Jahren,
soweit sie die Bedingungen der Gruppe II b erfüllen                                      50,00 €

IV     Jugendliche unter 14 Jahre :                                                         35,00 €

V      Passive Mitglieder :                                                                        15,00 €

Achtung: Jugendliche bis 16 Jahre sind beitragsfrei, sobald ein Elternteil aktives Mitglied des Vereins ist!

Die Nachweise für eine Beitragsermäßigung sind jeweils zum Jahresende unaufgefordert beim Rechnungsführer einzureichen. Der Stichtag für die Eingruppierung und Fälligkeit der Beiträge ist jeweils der 01. März eines Jahres.

Beim Eintritt nach dem 01.07. ermäßigt sich der Beitrag für das Eintrittsjahr in der Gruppe I um
50,00 €, in der Gruppe II um 30,00 €.

Gästestunden (nur halbe und volle Stunden):

Erwachsene 5,00 € je Stunde und Gast 
Jugendliche 3,00 € je Stunde und Gast

Spielberechtigt ist nur, wer den Beitrag entrichtet hat. Mitglieder, die mit einem Gast spielen wollen, haben sich vor dem Spiel in dem ausliegenden Gästebuch einzutragen.

Arbeitsstunden
Jedes Mitglied ab 16 Jahre hat pro Jahr 8 Arbeitsstunden zu leisten (Bewirtung, Platzpflege, etc.). Werden diese Stunden nicht oder nur teilweise abgeleistet werden im Folgejahr 6,25 € pro nicht geleistete Stunde zusätzlich zum Jahresbeitrag belastet.